Das EC-Cash Verbot in den Spielhallen wird ausgehebelt
Verbot für Geldabhebungen zum Schutz der Spieler
Durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr wurde es in sämtlichen Spielotheken verboten, sogenannte EC-Cash Terminals aufzustellen.
Das sind die Automaten, an denen Geld abgehoben werden konnte ohne dass man die Spielhalle verlassen musste.
Dieser Möglichkeit, schnell an “frisches Geld” zu kommen, wurde ein Riegel vorgeschoben, vor allem auch, damit sich die Spieler abkühlen können.
Falls sich die Spieler dennoch zum nächsten Bankautomat begeben, so entsteht wenigstens eine kurze Phase, in der sich die Spieler über ihr Handeln im klaren werden.
Umgehung des Verbotes
Seit einiger Zeit mehren sich jedoch die pfiffigen Casino-Betreiber, welche kurzerhand mit Hilfe von nicht weiter bekannten Firmen, Geldautomaten direkt vor den Spielotheken aufstellen.
Das lohnt sich sowohl für den Geldautomatenaufsteller, wie auch den Betreiber des Spielcasinos:
Das Abheben an dem Automaten ist mit einer Gebühr verbunden. (Häufig 1,99€ pro Abhebung). Die meisten Deutschen vermeiden im Alltag tunlichst diese Abhebegebühren und heben Geld nur bei Ihrer Hausbank oder einer Partnerbank (Cashpool etc.) ab.
Da die Spieler jedoch schnell an ihr Geld kommen möchten und die Gewinnerwartung mit dem nächsten Einsatz hoch ist, könnten die Geldautomatenaufsteller die Gebühr auch auf 9,99€ anheben. Dies würde wenige Abbrüche des Abhebevorgangs zur Folge haben.
Vorteil für den Betreiber – Nachteil für die Spieler
Die Spielhallenbetreiber erreichen damit, dass der Spieler nicht herunterkommen kann um rational nachzudenken. Je schneller er die Möglichkeit bekommt, weiterspielen zu können, desto weniger Gedanken kann er sich machen, ob sein Handeln gerade einen Sinn ergibt.
Das Abhebeverbot in Spielhallen bezieht sich nur auf EC-Cash Abhebungen, welche dem Konto des Casino-Inhabers zugewiesen sind.
Somit geht nach aktueller Gesetzeslage bei diesem “Umgehen des Abhebeverbotes” alles mit rechten Dingen zu.