Glücksspielstaatsvertrag – Weitere Regeln für Spielhallen

Wie in unseren letzten Artikeln schon angekündigt, wird es in den kommenden Monaten einige neue Gesetze für die Genehmigung von Spielhallen geben.
Im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags wurden 2012 eine ganze Reihe von Regelungen getroffen, die einerseits das Angebot an Spielotheken in den Städten und Kommunen reduzieren und andererseits dafür sorgen sollen, dass von Casinos vor allem für Jugendliche weniger Anreize ausgehen. Diese Vorschriften werden nach Ablauf der Übergangsfrist im Sommer diesen Jahres nun auch für alle bestehenden Spielautomaten-Konzessionen in zwei Bundesländern wirksam, über eine spezielle davon, die Abstandsregelung, haben wir bereits hier berichtet.GlüStV3
Neben den neu vorgeschriebenen Mindestabständen zwischen Spielhallen untereinander sowie Entfernungen von Hallen zu anderen öffentlichen Einrichtungen, sind die Voraussetzungen für die Beantragung von Spielhallen-Lizenzen deutschlandweit unter anderem in folgenden wichtigen Punkten neu festgelegt worden:
1.) Die Aufstellung von Geldausgabeautomaten in Spielhallen ist verboten

  • Keine EC- oder Kreditkarten-Bankautomaten erlaubt


2.) Es sind keine Mehrfachkonzessionen mehr erlaubt

  • D.h. kein baulicher Verbund mehrerer Spielhallen mehr möglich

 

3.) Werbeeinschränkung und neue Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild

  • Der Einblick in die Halle von außen nach innen ist je nach Bundesland
    verboten oder vorgeschrieben
  • Im Spielhallenbereich ist die Anbringung von Uhren und der Einfall von Tageslicht in einzelnen Bundesländern Voraussetzung
  • Für die Geschäftsräume ist vereinzelt nur noch die Namensgebung „Spielhalle“ zulässig
  • Auf dem gewerblich genutzten Grundstück ist Werbung für das Geschäft verboten

 
4.) Längere Sperrzeiten sind einzuhalten

  • Der Geschäftsbetrieb ist im den meisten Bundesländer in durchgehenden Intervallen von 6 bis 8 Stunden sowie 3 bis 5 Stunden einzustellen. Hiervon ausgenommen sind einzelne Länder mit 3 Stunden Schließzeit. Kommunen können Beginn und Ende des Zeitfensters selbst bestimmen.
  • 5.) Aufklärungspflicht

    • In den Geschäftsräumen müssen Plakate aufgehängt oder Infomaterialien ausgelegt werden, die über Suchtrisiken, Suchtberatungs und Präventionsmöglichkeiten sowie Gewinn- und Verlust-Wahrscheinlichkeiten Auskunft geben.

     
    Sinkende Einnahmen – geringerer Unterhaltungswert als im Online-Spiel

    All diese zusätzlichen Neuregelungen für das Spielhallengewerbe werden den Betreibern auf Dauer Kunden kosten. Die dadurch zu erwartenden Einnahmeverluste werden die Stammspieler am eigenen Leib erfahren. Die Auszahlungen an Spielautomaten werden folglich in den nächsten Monaten und Jahren stagnieren. Jeder einzelne Spieler ist daher früher oder später gezwungen, sich nach sinnvollen Alternativen umzusehen.
    Eine sehr zu empfehlende Option sind Online-Casinos.
    Spielcasinos wie Stargames oder Quasar haben ein immer attraktiveres Angebot an Spielen und bleiben von kostenintensiven bürokratischen Eingriffen bisher verschont.
    Daher sind dort im Vergleich zu Spielotheken und Offline-Spielautomaten sehr hohe Auszahlungsquoten zu erreichen.

    Reelporter

    Hi! Als Reelporter berichte ich über interessante Themen im Bereich Spielhallen und über News aus der Szene.

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