Allerdings nur wenn es das leidige Thema Abstandsregeln betraf. Denn sämtliche Klagen gegen die Regelung mit Mehrfachkonzessionen wurden zu Ungunsten der Besitzer der Spielhallen entschieden. Anders als bei den Mindestabständen, bei denen eine Entscheidung getroffen werden muss, welcher der beiden Betreiber seine Spielothek aufgeben muss, betreibt bei Mehrfachkonzessionen ein Besitzer mehrere Spielhallen unter einem Dach. Hier müssen immer bis auf ein Raum mit maximal 12 Merkur Spielautomaten alle weiteren dichtmachen.