Viele Betreiber von Spielhallen hatten gehofft, dass die 2011 beschlossenen Regelungen für die Neuregelungen von existierenden und neuen Standorten doch noch abgewiesen wird. Diese sehen unter anderem verschärfte Zulassungsbestimmungen vor und führen zum Verlust von Betriebslizenzen. Erste konkrete Auswirkungen der Gesetzesänderungen sind nun ab Anfang Juli 2017 zu erwarten.
So haben z.B. in Berlin rund 530 Spielhallen ihre Lizenz verloren. Diese kann jedoch von den Betreibern erneut beantragt werden, wobei eine Bestätigung nur dann erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Mindestabstand zu anderen Spielhallen: 500 Meter
- Mindestabstand zu Schulen, Jugendeinrichtungen usw.: 200 Meter
- KEINE Mehrfachkonzessionen
Diese Kennzahlen unterscheiden sich zwar von Bundesland zu Bundesland, doch ist bereits jetzt klar, was das Resultat dieser Gesetzesänderung sein wird: Ein Großteil der Spielhallen muss geschlossen werden.
Diese Problematik gefährdet nicht nur die Existenz von etlichen Unternehmern, welche zum Teil größere Gebäude für Mehrfachkonzession angemietet und eingerichtet haben – inklusive den dazugehörigen mehrjährigen Verträgen für Spielautomaten. Sie führt ebenso dazu, dass in vielen Bezirken nicht klar ist, welche Spielhallen weiter betrieben werden dürfen und welche schließen müssen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Bahnhofsviertel in Frankfurt am Main:
Hier finden sich auf engem Raum momentan 44 Spielhallen, viele davon mit mehreren Konzessionen. Da es sich explizit um ein Vergnügungsviertel handelt (inklusive einschlägigen Etablissements), wurde das Frankfurter Bahnhofsviertel seit jeher von Familien gemieden. Dass die Stadt nun vorhabe, aus diesem Areal ein familientaugliches Viertel zu machen, wird wohl kaum jemandem in den Sinn kommen. Doch das hessische Spielhallengesetz sieht ab Mitte 2017 einen Mindestabstand von 300m zwischen den Spielotheken vor. Somit dürften rein rechnerisch höchstens ein paar wenige Spielhallen in der Nähe übrig bleiben, welche insbesondere in belebteren Zeiten (Abends, Wochenende) wohl kaum die Masse an Spielern aufnehmen können. Diese Diskrepanz kann auf etliche andere Städte und Vergnügungsmeilen übertragen werden.
Wer genau nun die wenigen verbleibenden Zulassungen erhält, ist nicht so recht klar. Betreiber, welche die strengeren Auflagen erfüllen, können sich um eine Lizenz bewerben. Sollten mehr Interessenten als Standorte da sein (was zwangsläufig der Fall sein wird), so soll das Los entscheiden. Wer nicht zu den von Fortuna ausgewählten gehört, darf somit keine Spielhalle betreiben. Dann bleibt nur noch eine Klage vor Gericht, welche Einzelunternehmer natürlich vermeiden wollen. Hauptsächlich größere Ketten werden jedoch jedes probate rechtliche Mittel nutzen, um ihre Standorte zu verteidigen. Ob und in wieweit im Vorfeld von diesen Unternehmen Lobbyarbeit betrieben wird, bleibt ein Geheimnis.
Wir wollen uns deshalb mit der Frage beschäftigen, was das Resultat dieser Änderungen sein wird. Zum einen wird es im Falle einer strikten Durchsetzung der Vorhaben mehr Spieler als Spielautomaten geben. Dass ein (eventuell sogar spielsüchtiger) Spieler aufgrund von zu weiter Entfernung oder zu wenigen Automaten das Spielen sein lässt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr wird er nach Alternativen suchen, um sein Verlangen zu befriedigen. Dies wird zwangsläufig in ein Abwandern in rechtliche Grauzonen wie Online Casinos oder auch in Online Spielhallen führen bei denen der Staat zumindest nach aktueller Gesetzeslage noch deutlich weniger Einfluss auf Spielerschutz und Spielsuchtprävention hat.
Auch staatliche Spielbanken sollten zumindest ein Stück weit von den Neuregelungen profitieren, doch den großen Kuchen werden wohl die Anbieter im Ausland abgreifen.
Zumindest laut aktuellem Stand werden die ersten Auswirkungen der Gesetzesänderungen bereits im diesen Juli zu sehen sein. Doch wie genau das Ordnungsamt vorgeht und inwieweit eine vorhersagbare Klagewelle die Umsetzung behindern oder zumindest verzögern wird, bleibt unklar.