Spielverordnung – Entscheidende Änderungen zum 10.02.2016

In wenigen Tagen wird die geltende Spielverordnung (Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit) erneut um wesentliche Vorschriften erweitert. Ob diese allerdings zeitnah in den Spielhallen umgesetzt werden ist fraglich. Warum und was sich wann und wo im Automatenspiel sonst noch ändert, lesen Sie in diesem Artikel.

Nur zäh kommen die Verhandlungen zur Regulierung des kleinen Glücksspiels in Deutschland zwischen Lobby und der Politik voran. Kein Wunder, bedenkt man wie sehr der Staat durch steuerliche Einnahmen aus der Branche mit profitiert.
Somit sind die letzten sichtbaren Fortschritte, nämlich sehr konkrete einschneidende vorschriftliche Änderungen der Spielverordnung am 10. November 2014, durchaus bemerkenswert.

Der Clou an der Sache kommt jedoch wie immer ganz am Ende, aber nun der Reihe nach.

So wurde dort zuletzt zum Beispiel festgelegt, dass statt der bisherigen 33 Euro ab dem 11.11.2014 nur noch 20 Euro langfristig pro Stunde und Automat als Einnahme in der Aufsteller-Kasse landen, vor Steuern versteht sich.
Daneben gab es noch eine Reihe andere interessanter Neuerungen.


Reduzierter Stunden-Einsatz, weniger Gewinn pro Stunde.

Bis zum 10.11.2014 gilt per Gesetz ein maximales Einsatzlimit von 80 Euro und ein Maximalgewinn von 500 Euro pro Stunde und Automat. Die neue Regelung setzt diese Limits nun auf 60 Euro Einsatz und 400 Euro Gewinn fest. Allerdings greifen diese Änderungen nur für zukünftige Automaten, die in den Spielhallen bisher noch nicht aufgestellt sind.


Punktespeicher nur noch bis 300 Euro Maximum, statt 1000 Euro.

Gleiches gilt für die neuen Vorschriften für Geld- und Punktespeicher.

Gemäß den neuen Bestimmungen darf der Geldspeicher nun nur noch maximal 10 Euro annehmen, statt der bisherigen 25, was dem Spieler nicht nur mehr Wechselgeld bringt, sondern auch seine Motivation steigern dürfte, sein Geld auf (noch) mehr Geräte gleichzeitig zu verteilen, als zuvor.
Bisher durfte die Punkte-Bank am Spielgerät zu keinem Zeitpunkt einen Gegenwert von 1000 Euro übersteigen. Nun wird diese Grenze drastisch auf das Limit von 300 Euro (30000 Punkten) reduziert. Dies dürfte vor allem die Spiel-Motivation für Highroller drastisch senken, bzw. diese dann mehr und mehr dazu verleiten sich in Online-Casinos ihren Adrenalin-Kick zu holen. Spielerschutz sieht wohl anders aus.


Das Ende der Jackpot-Profis ist absehbar.

Ein schwacher Trost dürfte es für diese Spielgäste sein, dass auch die Jackpot-Jäger ihr Fett wegreguliert bekommen, sie dürften die Neuregelungen wohl am härtesten treffen. Denn Jackpots und andere Formen von Sonderzahlungen an Spielautomaten werden darin restlos verboten, womit allen Jackpot-Touristen, und -Profis nur der Weg der Suchtverlagerung oder das Wechseln zu einem auf Dauer produktiveren Hobby bleibt.


Die Spielerkarte kommt – nur noch 1 Automat pro Spieler.

Die weitreichendste aller Änderungen alle Spieler betreffend, wird jedoch am 10.02.2016 wirksam. Ab dann muss es an bestimmten Automaten eine Vorrichtung geben, die das Spielen nur in Verbindung mit einer personenungebundenen Chipkarte ermöglicht.

Diese Karte muss vor Aufnahme des Spielbetriebs durch das Spielhallen-Personal an spielberechtigte Spieler ausgegeben werden. Die Spielberechtigung (Mindestalter, etc.) muss ebenfalls vorher vom Personal sichergestellt werden. Da maximal eine solche Karte pro Spielgast vergeben werden darf, ist also zukünftig das Bespielen oder Reservieren mehrerer Automaten in Spielotheken nicht mehr möglich.

Auch diese Gesetzesänderung wird womöglich viele Spieler dazu bringen, ihre Sucht ins Online-Glücksspiel oder andere Bereiche zu verlagern. Die offizielle Zielvorgabe, Spieler mehr vor sich selbst zu schützen, wird meiner Meinung nach auch hiermit torpediert.


Wann werden nun all diese Vorschriften in den Spielhallen umgesetzt ?

Da die Glücksspiel-Lobby weiterhin gute Arbeit leistet und der Staat selbst natürlich auch noch weiterhin an den Umsätzen von Gauselmann und Co. mitverdienen will, hat man sich in den Text der Spielverordnung ein kleines Hintertürchen mit hineinschreiben lassen.

Fast am Ende des Dokumentes, im letzten Artikel, stolpert man über zwei Regelungen, die nur das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den beiden Hauptnutznießern sein können.

Demnach dürfen alle Geldspielgeräte, die vor dem 01. Juli 2008 von der PTB zugelassen wurden, ab dem 11. November 2014 unter anderem nur noch mit einem auf 300 Euro begrenzten Punktespeicher betrieben werden. Im Gegenzug ist der Betrieb aller Spielautomaten, die später, aber vor dem 10. November 2014 zugelassen worden sind, weiterhin ohne Anpassung an die neue Gesetzeslage bis zum 10. November 2018 möglich, sofern sich deren Bauart nicht im Nachhinein ändert. Und ob sich daran etwas ändert oder nicht, bestimmt die PTB, quasi die rechte Hand der Automaten-Lobby.

Man könnte hier einerseits von einem Deal „Alt gegen Neu“ oder auch von einer klassischen Win-Win-Loose-Loose-Situation sprechen, aus der der Staat und die Hersteller samt ihren großen Werks-Spielhallen als die deutlichen Sieger herausgehen.
Aufgrund der jüngsten Änderungen der Spielverordnung und der Spielerkarte wird sowohl der effektive Spielerschutz reduziert als auch die ehrlichen kleineren Hallenbetreiber langfristig einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden.

Alles in allen können sich aber sowohl Jackpot-Profis wie auch Automaten-Süchtige noch mindestens drei volle Jahre an staatlich ungebremstem „Spielspass“ erfreuen.

Neben Änderungen der Spielverordnung kommen in den nächsten Monaten einige weitere Gesetzesänderung auf die Spielhallen zu. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.

Reelporter

Hi! Als Reelporter berichte ich über interessante Themen im Bereich Spielhallen und über News aus der Szene.

  1. Ferhan 7. August 2016 um 11:17

    Wenn ein spielautomaten 1200 dreht und nicht einmal die Bücher oder in freispiel geht ist das normal ??
    Kann der Hersteller die so einstellen ??

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